1 – Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Personal Trainer (nachfolgend: „Fitbody Vienna“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleitung gültigen Fassung.
Kunden im Sinne von § 1 S. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
2 – Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Trainingsbetreuung der Kunden. Auf Wunsch sind auch Tipps und Hinweise zur Ernährung inbegriffen.
3 – Leistungsgegenstand
Fitbody Vienna bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu den Trainingsinhalten, Sportbekleidungsauswahl, Tipps und Hinweise zu Ernährung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
Fitbody Vienna gewährleistet dem Kunden eine individuelle Betreuung. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch den Trainer.
4 – Training und Terminvereinbarung
Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönlicher Check up (inklusive Kennenlerngespräch, Anamnese und Training) mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Check ups werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Anamnesegesprächs informiert der Kunde Fitbody Vienna über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen. Dieses ist bereits mit Kosten laut Preisliste auf www.fitbodyvienna.at verbunden.
Eine Trainingseinheit dauert 50 Minuten. Die längeren Trainingseinheiten werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
Die Trainingseinheiten finden in den angemieteten Räumlichkeiten von Fitbody Vienna/direkt zu Hause beim Kunden oder Outdoor nach Vereinbarung statt.
Outdoortrainings (gilt für Gruppen) finden bis auf Widerruf durch Fitbody Vienna statt. Die Kunden sind für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst verantwortlich.
Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Ein vereinbarter Termin kann bis zu 24h vorher ohne die Verrechnung von Stornoentgelt abgesagt werden. Termine, welche innerhalb von 24h Stunden vor einem Termin abgesagt werden, wird eine Gebühr in Höhe von 100% des Preises für die Trainingseinheit verrechnet.
Wird ein laufendes Training vorzeitig abgebrochen, ist der volle Betrag zu entrichten. Es entstehen keine Ansprüche auf Zeitgutschriften oder Rückerstattung der Kosten.
Bei kurzfristigem Absagen oder Nichterscheinen zum Termin wird ebenfalls das volle Honorar für die jeweilige Trainingseinheit verrechnet.
Keine Stornokosten fallen an, wenn ein Training aufgrund gesundheitlicher Einschränkung abgesagt wird.
5 – Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Fitbody Vienna über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits ,- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist er Kunde verpflichtet, Fitbody Vienna umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.
6 – Zahlungsbedingungen
Das Honorar des Trainers richtet sich nach der aktuellen Preisliste laut www.fitbodyvienna.at
Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Zugang bei dem Kunden per Banküberweisung zu bezahlen.
Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Onlineüberweisung
Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei sämtlichen Preisen um Nettopreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung § 6 Abs. 1 Z 27 USTG wird keine Umsatzsteuer verrechnet. In den Preis einer einzelnen Trainingsstunde eingeschlossen sind Vorbereitung und Dokumentation.
7 – Zusätzliche Kosten
Werden aufgrund der Trainingsziele und – wünsche des Kunden Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Raummieten oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt oder Physiotherapeuten, gelten die Abrechnungsmodaltäten dieser Kooperationspartner.
Es werden zusätzliche Anfahrtskosten verrechnet, wenn die Anfahrt länger als 30 Minuten pro Strecke in Anspruch nimmt. Eine persönliche Betreuung ist nur innerhalb von Wien möglich.
Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingspläne, Trainingsbetreuung auf Reisen ect.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
8 – Haftung und Hinweise
Die Haftung von Fitbody Vienna richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Schadenersatzansprüche wegen mittelbarer und unmittelbarer Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungsweise von Fitbody Vienna. Beschwerden sind unverzüglich bekannt zu geben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von fitbody_vienna zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten von Fitbody Vienna werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
Fitbody Vienna haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen von Fitbody Vienna und erleidet er dadurch die Schäden, so ist die Haftung von Fitbody Vienna ausgeschlossen.
9 – Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Fitbody Vienna gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
Die Einzelheiten zu dem Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Fitbody Vienna.
10 – Geheimhaltung
Fitbody Vienna ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Fitbody Vienna und dem Kunden.
11 – Vertragsdauer
Zwischen dem Trainer und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, es sei den es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
12 – Sonstige Vereinbarungen
Beide Parteien erkennen Absprachen und spezielle Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beidseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationswege in schriftlicher Form.
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitigen Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über Personen bzw. Produkte oder Dienstleitungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
Ich behalte mich vor negativen, unsittlichen oder unwahren oder diskriminierenden Kommentaren auf der Homepage www.fitbodyvienna.at oder auf Social Media Plattformen (Facebook, Instagram, Youtube) zu löschen und zu unterbinden.
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13 – Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Als Gerichtsstand wir Wien vereinbart. Es gilt das österreichische Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.